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Klienten-Info – Aktuell

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6 Ergebnisse zum Thema "Restnutzungsdauer"
Ergebnisse 1 bis 6

Bis zu 30% degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) und beschleunigte Gebäudeabschreibung

Dezember 2020

Diese beiden Maßnahmen sollen zur Entlastung von Unternehmen bei Investitionen beitragen und auch zu Erleichterungen bei Vermietung und Verpachtung führen. Da keine zeitliche Befristung vorgesehen ist, handelt es sich um "Dauerrecht". Die degressive Abschreibung stellt...

Bis zu 30% degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) und beschleunigte Gebäudeabschreibung

BMF-Information zu Änderungen bei der Gebäudeabschreibung

Mai 2016

Im Rahmen der Steuerreform 2015/16 wurde auch die AfA für Gebäude im betrieblichen Bereich auf (bis zu) 2,5% p.a. vereinheitlicht . Da diese Änderung für im Jahr 2016 beginnende Wirtschaftsjahre gilt, ist sie auch auf bereits bestehende Gebäude anzuwenden. Dadurch...

BMF-Information zu Änderungen bei der Gebäudeabschreibung

Das Auto im Unternehmen – Teil II: Steuerliche Behandlung und Besonderheiten

Dezember 2014

Während wir im ersten Teil unserer Artikelserie die Besonderheiten des Autos für Dienstnehmer (Stichworte Sachbezug, Kilometergeld etc.) dargestellt haben, werden nun im zweiten Teil allgemeine Grundsätze der steuerlichen Behandlung von Pkw im Unternehmen sowie die damit...

Das Auto im Unternehmen – Teil II: Steuerliche Behandlung und Besonderheiten

Neue Rechtsprechung zum "anschaffungsnahen Erhaltungsaufwand"

September 2010

Erhaltungsaufwendungen (Austausch einiger Fenster, Türen etc.) im betrieblichen Bereich können prinzipiell sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Ausnahmen gibt es jedoch bei Vermietungen zu Wohnzwecken (Verteilung der Aufwendungen auf 10 Jahre bei...

Neue Rechtsprechung zum "anschaffungsnahen Erhaltungsaufwand"

Anforderungen an Gutachten zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer

Juni 2010

Die Nutzungsdauer eines Gebäudes, das zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, wird im Gesetz grundsätzlich mit 66,6 Jahren angenommen, sodass sich eine jährliche Abschreibung von 1,5% ergibt. Eine für den Steuerpflichtigen vorteilhafte...

Anforderungen an Gutachten zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer

Kürzere Nutzungsdauer bei vermieteten Gebäuden - keine Bindung der Finanz an Sachverständigengutachten

Oktober 2008

Bei vermieteten Gebäuden beträgt der AfA-Satz unabhängig von der Nutzung durch den Mieter grundsätzlich 1,5% p.a. (= Nutzungsdauer von rd. 67 Jahren) bzw. bei vor 1915 erbauten Gebäuden 2%. Ein höherer AfA-Satz ist - auch bei gebraucht angeschafften Gebäuden...

Kürzere Nutzungsdauer bei vermieteten Gebäuden - keine Bindung der Finanz an Sachverständigengutachten
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